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nationale institutionelle, meist den Umweltministerien zugeordnete staatliche Einrichtungen (fachliche Verwaltungen) zur Wahrnehmung hoheitlicher, gesetzlich geregelter Aufgaben der Wasserwirtschaft. Hierzu gehören z.B. die Bewirtschaftung der Wasservorräte (Wasserbewirtschaftung), der Hochwasserschutz, der Küstenschutz, der Gewässerschutz, der Trinkwasserschutz, die wasserwirtschaftliche Planung, die Genehmigung und Beaufsichtigung wasserwirtschaftlicher Systeme sowie Betrieb und Unterhaltung des gewässerkundlichen Messnetzes. Letzteres schliesst die von den Fachdiensten (gewässerkundliche Dienste) durchgeführte Überwachung der Gewässer ein. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die allgemeine Wasserwirtschaft bei den Bundesländern. Der Bund ist zuständig für die Rahmengesetzgebung und die grenzüberschreitenden Gewässeraufgaben sowie für die Verkehrswasserwirtschaft (Wasser- und Schiffahrtsverwaltung). |
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