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Erdaushub bzw. Bauschutt, bei denen weder eine erhöhte geogene Grundbelastung noch Schadstoffanreicherungen durch menschliche Einwirkungen feststellbar sind. Hinsichtlich seines Schadstoffgehaltes kann unbelasteter Erdaushub uneingeschränkt wiedereingebaut und unbelasteter Bauschutt unbeschränkt weiterverwertet werden. Ein uneingeschränkter Einbau ist beispielsweise möglich, wenn die Schadstoffkonzentrationen den entsprechenden Zuordnungswert Z0 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) nicht überschreiten. Die Gehalte bis zum Zuordnungswert Z0 kennzeichnen den weit überwiegenden Teil natürlicher Böden. Bei Unterschreiten des Z0-Wertes ist davon auszugehen, dass durch einen Einbau keine Schutzgüter beeinträchtigt werden. Zusätzliche Regelungen für bestimmte Anwendungsbereiche, beispielsweise bauphysikalische Anforderungen des Strassen- und Wasserbaus oder die hygienischen Anforderungen an Kinderspielplätze und Sportanlagen, bleiben hiervon unberührt. |
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