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Gesamtheit der baulichen Massnahmen am und im Gewässer, die das Ziel haben, dessen Nutzung zu ermöglichen oder zu verbessern, die ökologische Bedingungen zu beeinflussen sowie Siedlungs- und Nutzflächen zu schützen. Der Wasserbau gliedert sich in zahlreiche Einzeldisziplinen. So umfasst z.B. der Gewässerausbau (Flussbau) alle Baumassnahmen zur Beeinflussung von Linienführung, Querschnitt und Gefälleverhältnissen von Fliessgewässern. Derartige Massnahmen sind u.a. auch Teil des Verkehrswasserbaus, der die Aufgabe hat, natürliche Gewässer so umzugestalten, dass sie als Wasserstrassen für den Güter- und Personenverkehr mit Schiffen geeignet sind. Dazu gehört auch der Bau von Schiffahrtskanälen und Häfen sowie von Staustufen. Die in diesem Zusammenhang meist errichteten Wasserkraftanlagen sind ebenso wie die Talsperren Teil des Energiewasserbaus. Massnahmen zum Hochwasserschutz fallen sowohl in den Bereich des Gewässerausbaus als auch des Küsteningenieurwesens (Küstenschutz). Der Siedlungswasserbau umfasst hingegen die zur Wassergewinnung und Wasseraufbereitung erforderlichen Anlagen sowie die Kanalisation mit ihren Nebenanlagen und die Abwasserreinigung. Bewässerung und Entwässerung sind hingegen Aufgaben des landwirtschaftlichen Wasserbaus. Hydrotechnik. |
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