| |
Bodenaushub bzw. Erdaushub,der durch anthropogene Einflüsse (Schadensfälle, Altlasten, Emittenten) mit Schadstoffen verunreinigt ist. Verunreinigter Bodenaushub kann wiedereingebaut werden, wenn keine Gefährdung von Schutzgütern zu besorgen ist. Die abfallrechtliche Bewertung für die Verwertung bzw. Entsorgung in Deutschland erfolgt entsprechend den Zuordnungswerten Z1 bis Z5 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), wobei jenseits des Zuordnungswertes Z2 die Deponieanforderungen nach TA Abfall beginnen. Überschreitet die Schadstoffkonzentration die abgestuften einschlägigen Grenzwerte, darf der Aushub nur unter besonderen Bedingungen wieder eingebaut werden bzw. muss vor dem Wiedereinbau gereinigt oder gleich auf eine geeignete Deponie verbracht werden. Hinsichtlich seiner weiteren Verwendungsmöglichkeiten versteht man unter verunreinigtem Bodenaushub auch Bodenaushub mit erkennbaren Verunreinigungen durch mineralische Fremdbestandteile (z.B. Bauschutt, Schlacke, Ziegelbruch etc.) bis zu 10 Vol.-%. Bodenaushub mit Fremdbestandteilen über 10 Vol.-% wird zum Bauschutt gezählt. |
|