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1) im Gewässerausbau verwendetes Sohlenbauwerk, mit dem eine Verminderung des Gefälles bzw. der Fliessgeschwindigkeit und damit ein Schutz der Gewässersohle gegen Erosion bezweckt wird. Der Absturz findet v.a. bei Gewässern mit senkrechter oder steil geneigter Absturzwand Verwendung. Er kann mit der oberstromigen Gewässersohle abschliessen oder diese überragen. In der Regel findet bei der Überströmung ein Fliesswechsel statt. Der Absturz wird meist aus Beton hergestellt, seltener und nur an kleineren Gewässern auch aus Holz oder Bruchsteinen. Eine Reihe von aufeinanderfolgenden Abstürzen bildet eine Absturztreppe (Kaskade), wobei häufig Betonfertigteile verwendet werden (Sohlenschale, Kesselabsturz).
2) Bauwerk in der Kanalisation oder bei der Dränung an Stellen, wo Rohrleitungen (Sammler) mit unterschiedlicher Höhenlage zusammentreffen, Geländesprünge auftreten oder das Geländegefälle grösser ist als das aus hydraulischen Gründen erforderliche Sohlengefälle der Leitungen. |
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