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Gesamtheit der Massnahmen, die dem Schutz der Küsten des Festlandes und der Inseln vor den zerstörenden Einwirkungen des Meeres (z.B. Sturmflut) dienen. Der Küstenschutz dient dem Schutz von Leben und Eigentum der Bevölkerung, dem Schutz von Industrieanlagen sowie der Verhinderung von Landverlusten durch Küstenrückgang und Abbrüche. Man unterscheidet dabei zwischen dem aktiven Küstenschutz, z.B. durch Strandauffüllungen (Vorlandgewinnung), und dem passiven Küstenschutz zur Verminderung des Küstenrückganges. Hierzu gehören v.a. technische Massnahmen wie der Bau von Deichen, Seebuhnen (Buhnen) und Uferdeckwerken (Deckwerk), aber auch ingenieurbiologische Bauweisen (Lebendbau). Bei Sturmflutgefahr erfolgt eine Warnung der Bevölkerung durch Sturmflutvorhersagen. |
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