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Prüfwert, Wert für die Konzentration von Schadstoffen, die als Beurteilungshilfe für die Entscheidung über weitere Sachverhaltsermittlungen oder durchzuführende Sicherungs- oder Sanierungsverfahren dient. Vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU 1990) wurde anstelle des Begriffs »Schwellenwert« der Begriff »Prüfwert« geprägt. Zur Begriffsvereinheitlichung sollte künftig letzterer herangezogen werden. Schwellenwerte bzw. Prüfwerte werden in der Regel auf bestimmte Nutzungen und Gefährdungspfade bezogen, wie z.B. Nutzpflanzenanbau oder die menschliche Gesundheit in Wohngebieten etc. Wird der für einen bestimmten Regelungsbereich geltende Schwellenwert unterschritten, kann nach dem zugrundeliegenden Wissensstand ein Gefahrenverdacht ausgeräumt werden. Bei Überschreitung des entsprechenden Schwellenwertes kann unter ungünstigen Umständen im Einzelfall ein nicht mehr tolerierbares Risiko bestehen.
Massnahmenschwellenwerte sind Schwellenwerte, deren Überschreitung in der Regel weitere Massnahmen wie nähere Erkundungen, Sicherungs- oder Sanierungsmassnahmen auslösen. Sanierungsschwellenwerte sind einzelfallbezogene, auf die Art der Sanierung abgestimmte Werte von Schadstoffkonzentrationen, bei deren Überschreitung die entsprechenden Teilbereiche eines Standorts in die Sanierungsmassnahmen einbezogen werden. Schadstoffausbreitung. |
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