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umfasst in bezug auf Deponien die Bereiche Standortsuche, Standortanalyse, Beurteilung des Standortesund Festlegung des Standortes. Es wird nach dem Ausschlussprinzip vorgegangen. Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Gebiete mit offensichtlich nicht ausreichender geologischer Barriere (z.B. Karstgebiete) usw. werden ausgegrenzt. Sie stellen die sogenannten Negativflächen dar. Danach erfolgt die Erkundung der übrigen Flächen nach geologischen und hydrogeologischen Kriterien und es verbleiben die sogenannten Positivflächen. Diese Bereiche entsprechen den Mindestanforderungen. Im Standortvergleich wird dann der Standort nach genaueren Umweltverträglichkeitsprüfungen vor Ort und im Labor festgelegt. Die Anforderungen an die geologische Barriere sind in der TA Abfall beschrieben. Die für die Standortbeurteilung massgeblichen Gesichtspunkte sind die geologische Barriere (homogen und möglichst undurchlässig), die Untergrundverhältnisse (mögliche geologische Besonderheiten müssen erkundet werden, z.B. Erdbebengebiet oder erdrutschgefährdetes Gebiet) und die Grundwassersituation (Einzugsgebiete, Abflüsse etc.).
Die Beurteilung für die Anlage von Deponien (Standorttypen) kann auch in Abhängigkeit des Kontaminationspotentials erfolgen: gut geeignet (=sehr geringes Kontaminationspotential), geeignet (=geringes Kontaminationspotential), bedingt geeignet (moderates Kontaminationspotential, nicht geeignet (=hohes Kontaminationspotential). Es werden demnach hohe Anforderungen an die geologische Barriere gestellt, so dass diese langfristig für das Rückhalten der Schadstoffe zuständig ist. |
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