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geologische Gegebenheiten, die eine Ausbreitung von Schadstoffen (z.B. bei einer Deponie) oder schädlicher Strahlung unterbinden soll. Die geologische Barriere ist ein Bestandteil des aus drei Teilen bestehenden Multibarrierekonzepts, das zur Verbesserung der Sicherheit von Deponien entwickelt wurde. Die geologische Barriere soll auf lange Sicht die Hauptlast für den Rückhalt der Schadstoffe aus dem Deponiekörper übernehmen. Sie muss bestimmte Anforderungen bezüglich ihrer Mächtigkeit, Durchlässigkeit, Homogenität und Mineralogie erfüllen, die sich v.a. nach der Abfallart richten. Allgemein sollte sie ein schwaches oder latent ausgebildetes Trennflächengefüge, keine oder nur geringe fazielle und tektonische Anisotropien, eine geringe Gebirgsdurchlässigkeit und eine möglichst hohe Mächtigkeit besitzen. Letztere soll gewisse Inhomogenitäten im Gestein ausgleichen. Für Deponien der Deponieklassen I und II eignen sich insbesondere tonig-schluffige Wirtsgesteine. Diese besitzen häufig einen hohen Tonmineralgehalt mit einem hohen Retardationspotential für Schadstoffe. Ausserdem sollten sie eine geringe Grundwasserneubildungsrate besitzen. In der TA Siedlungsabfall (1993) sind kf-Werte von 10-6 bis 10-8 m/s festgelegt. In Bereichen mit unzureichender geologischer Barriere kann eine zusätzliche mineralische Barriere über der geologischen Barriere eingebaut werden. |
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