| |
TA, allgemeine Verwaltungsvorschriften, die es für verschiedene Bereiche des Umweltschutzes gibt. a) TA Luft: Sie enthält Vorschriften zur behördlichen Genehmigung und Überwachung von luftbelastenden Anlagen, insbesondere Emissions- und Immissionsgrenzwerte zum Schutz vor Gesundheitsgefahren. b) TA Abfall: enthält Vorschriften zur Minimierung des Risikos im Bereich Abfall, der nach dem neusten Stand der Technik landeseinheitlich beseitigt werden soll. Die Abfälle sollen ökonomisch vertretbar behandelt, abgelagert (deponiert) und beseitigt werden. c) TA Lärm: bezieht sich auf das deutsche Emissionsschutzgesetz und liefert Lärmgrenzwerte und Lärmrichtwerte, die behördenverbindlich bei der Genehmigung technischer Anlagen zum Einsatz kommen. |
|