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Verminderung oder Unterbindung der Beweglichkeit von Schadstoffen oder schadstoffhaltigem Material. Einsatzgebiete der Immobilisierungsverfahren sind die Deponietechnik und die Altlastensanierungen. In der Deponietechnik werden flüssige, pastöse oder schlammförmige Abfälle durch Zugabe geeigneter Reagenzien immobilisiert. Bei der Sanierung von Altlasten und Schadensfällen werden Immobilisierungsverfahren angewandt, um flüssige, pastöse oder schlammförmige schadstoffhaltige Ablagerungen umschlagbar, transportierbar und endlagerungsfähig zu machen. Dazu wird das ausgehobene Material mit Zement, Wasserglas, Kunststoff oder anderen Lösungen vermischt. Auch anorganische (z.B. radioaktive) Salze werden verglast.
Immobilisierungsverfahren werden ebenfalls zur Sicherung von verunreinigten Standorten angewandt. Bei diesen Sicherungsverfahren wird der verunreinigte Boden nicht ausgehoben, sondern lediglich die Freisetzung von Schadstoffen, z.B. durch Auslaugung, Gasentwicklung oder Verwehung, vermindert oder unterbunden. Dazu werden die Schadstoffe durch Infiltration von geeigneten Lösungen in eine schwer lösliche Form überführt. Die In-situ-Immobilisierung eignet sich v.a. für Kontaminationen mit gering löslichen organischen oder anorganischen Stoffen, wie z.B. Schwermetallen. Nachteil der Immobilisierungsverfahren ist, dass die Schadstoffe nach wie vor vorhanden sind. Bei veränderten Milieubedingungen ist eine Remobilisierung von Schadstoffen nicht ausgeschlossen. Bei mehreren Schadstoffen wird es zunehmend schwieriger, das optimale Verfahren zu finden, zumal über das Langzeitverhalten zwischen Bindemittel und den jeweiligen Schadstoffen nicht immer genügend Erkenntnisse vorliegen. ABo |
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